1. Es darf mit 2 Handangeln vom Ufer aus geangelt werden.
Die Handangeln dürfen jeweils nur eine Anbiss-Stelle haben.
2. Pro Woche dürfen insgesamt 5 Gutfische gefangen werden:
1 Raubfisch (Hecht, Zander) und
4 Salmoniden oder 4 Karpfen
Maximal aber 3 Gutfische pro Tag
3. Verboten ist das Fischen mit lebendem Köder. Fische die ein Mindestmaß haben dürfen nicht als
Köder verwendet werden.
4. Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische sind mit der zu ihrer Erhaltung gebotenen
Sorgfalt zurück zu setzen. Hakenlöser, Metermaß, Kescher, Schlagholz
und Messer sind mitzuführen.
5. Jeder Fisch ist mit einem Kescher zu landen. Maßige und nicht von der Schonzeit betroffene Fische sind
sofort zu töten.
Lebendige Fische dürfen nicht mitgenommen werden.
6. Gefangene Fische müssen sofort in das Fangbuch eingetragen werden!
7. Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße.
8. Fischen Sie waidgerecht. Verhalten Sie sich kameradschaftlich und hilfsbereit. Schützen Sie die Natur
und halten Sie Ihren Angelplatz sauber. Bedenken Sie stets, dass Sie die Gemeinschaft
aller Fischer und als Mitglied den
Verein Landshamer Sportfischer e.V. repräsentieren.
9. Der Erlaubnis-Schein / die Mitgliedskarte ist nur in Verbindung mit dem Fangbuch (Mitführungspflicht)
gültig.
Der Erlaubnis-Schein / die Mitgliedskarte wird ausnahmslos nur gegen Rückgabe der
Fangliste herausgegeben.
10. Entladen und Abstellen von PKW's nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen. Der Fischereiberechtigte
verpflichtet sich, die obigen Bedingungen sowie die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Er hat bei Kontrollen durch Aufseher oder Mitglieder auf Verlangen Beute, Fischereigerät
und Papiere vorzuweisen.